Bachelor-Studium
Unbenannt-5
Master-Studium
Unbenannt-5
Uni-Logo

Zwischenprüfung


Die Zwischenprüfung soll den Studierenden Klarheit über die Eignung für die gewählten Studienfächer und über den bisherigen Studienerfolg verschaffen. Sie soll damit so früh wie möglich die Fächerwahl bestätigen oder korrigieren und zur Straffung und Kürzung des Studiums beitragen. Sie soll erweisen, ob die für eine erfolgreiche Weiterführung des Studiums notwendigen methodischen Grundlagen und erforderlichen Sprach- und Sachkenntnisse vorhanden sind. (ZPO, § 1)

Zeitpunkt der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist kann frühestens nach dem 2. Fachsemester, soll jedoch spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters abgelegt werden. Ist die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass die Studentin/der Student die Nichtablegung nicht zu vertreten hat (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 ZPO).


Termine

Zwischenprüfungstermine sind in der Regel am Ende jedes Semesters. Der Termin wird mit dem jeweiligen Prüfer persönlich vereinbart.


Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

Hauptfach

Nebenfach

Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache
Veranstaltung zu einer skandinavischen Zweitsprache Einführung in die Sprachwissenschaft
Einführung in die Ältere Literaturwissenschaft (Altnordisch II) Einführung ins Altnordische (Altnord.I)
Einführung ins Altnordische (Altnord.I) Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen
Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen Einführung in die Ältere Literaturwissenschaft (Altnordisch II)
Einführung in die Sprachwissenschaft


Anmeldung zur Zwischenprüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Laufe des Prüfungssemesters - spätestens drei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin - beim Studienberater (Raum 3512). Dabei müssen das Studienbuch und die im Grundstudium erworbenen Scheine (= Zulassungsvoraussetzungen) vorgelegt werden.


Durchführung der Prüfung

Die punktuelle Prüfung besteht im Haupt- und Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer, deren Schwerpunkt normalerweise der Stoff einer zweistündigen skandinavistischen Lehrveranstaltung nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten bildet, die nicht zu den Veranstaltungen gehört, die als Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung verlangt werden.


OBS!
Diese Regelungen gelten nur für Studierende, die im Magisterstudiengang Nordgermanische Philologie eingeschrieben sind, nicht für Studierende im B.A.-Studiengang. Im B.A.-Studiengang findet die Zwischenprüfung studienbegleitend statt.


Wir bemühen uns, diese Studiengangsinformationen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Verbindlich sind aber die Studien- und Prüfungsordnungen der Gemeinsamen Kommission.

Zur Homepage der Gemeinsamen Kommission

Benutzerspezifische Werkzeuge