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Orientierungsprüfung


Was ist die "Orientierungsprüfung"?

Nach der Orientierungsprüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten I-IV vom 01.10.2000 ist die Orientierungsprüfung von allen Studierenden abzulegen, die ihr Studium an der Universität Freiburg ab SS 2000 neu aufgenommen haben ("echte" Studienanfänger/innen ab SS 2000).

Die Orientierungsprüfung ist im Haupt- und Nebenfach im zweiten Fachsemester (bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Fachsemesters) abzulegen. Die Orientierungsprüfung muß vor der Zwischenprüfung abgelegt werden!


Wie funktioniert die Orientierungsprüfung?

Die Orientierungsprüfung wird im Studiengang "Nordgermanische Philologie" (Skandinavistik) studienbegleitend durchgeführt, das heißt sie wird mit der erfolgreichen Teilnahme an zwei festgelegten Lehrveranstaltungen abgelegt. Zum Bestehen der Orientierungsprüfung müssen benotete Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorgelegt werden:

  • Kurs für Fortgeschrittene I in der skandinavischen Erstsprache (Schwedisch/Dänisch/Norwegisch/Isländisch).
  • Eine der vier obligatorischen Einführungen ("Einführung in das Studium der Neueren skandinavischen Literaturen" oder "Einführung in die Sprachwissenschaft" oder "Einführung in das Altnordische I" oder "Einführung in das Altnordische II").


Was muss ich tun?

  • Damit der Schein einer Einführung oder eines Sprachkurses als Leistungsnachweis für die Orientierungsprüfung anerkannt werden kann, muss vor dem Ablegen der Klausur/Hausarbeit eine "Erklärung zur Orientierungsprüfung" ausgefüllt werden. Mit diesem Formular erklärt der/die Studierende, dass die von ihm/ihr erbrachte Leistung als Teil der Orientierungsprüfung gewertet werden soll.
  • Die "Erklärung zur Orientierungsprüfung" ist im Geschäftszimmer des Institutes (Mo-Fr 10-12 Uhr) oder über den Dozenten der jeweiligen Veranstaltung zu bekommen. Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben an den Studienberater zurückgegeben werden, bevor die jeweilige Klausur/Hausarbeit geschrieben wird!
  • Nach Abschluss der Einführung und des Sprachkurses müssen die zwei oben genannten Scheine dann wiederum (zusammen!) der Studienberaterin vorgelegt werden, damit die "Orientierungsprüfungsbescheinigung" ausgestellt werden kann.
  • Nicht vergessen, die beiden Scheine vorzulegen: die Orientierungsprüfung ist erst mit der Orientierungsprüfungsbescheinigung bestanden!!

Wir bemühen uns, diese Studiengangsinformationen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Verbindlich sind aber die Studien- und Prüfungsordnungen der Gemeinsamen Kommission.


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