Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll den Studierenden Klarheit über die
Eignung für die gewählten Studienfächer und über den bisherigen
Studienerfolg verschaffen. Sie soll damit so früh wie möglich die
Fächerwahl bestätigen oder korrigieren und zur Straffung und Kürzung
des Studiums beitragen. Sie soll erweisen, ob die für eine erfolgreiche
Weiterführung des Studiums notwendigen methodischen Grundlagen und
erforderlichen Sprach- und Sachkenntnisse vorhanden sind. (ZPO, § 1)
Zeitpunkt der Zwischenprüfung
Die
Zwischenprüfung ist kann frühestens nach dem 2. Fachsemester, soll
jedoch spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5.
Fachsemesters abgelegt werden. Ist die Zwischenprüfung einschließlich
etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Beginn der
Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters abgelegt, so erlischt der
Prüfungsanspruch, es sei denn, dass die Studentin/der Student die
Nichtablegung nicht zu vertreten hat (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 ZPO).
Termine
Zwischenprüfungstermine
sind in der Regel am Ende jedes Semesters. Der Termin wird mit dem
jeweiligen Prüfer persönlich vereinbart.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung
für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über
die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
Hauptfach |
Nebenfach
|
---|---|
Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache | Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache |
Veranstaltung zu einer skandinavischen Zweitsprache | Einführung in die Sprachwissenschaft |
Einführung in die Ältere Literaturwissenschaft (Altnordisch II) | Einführung ins Altnordische (Altnord.I) |
Einführung ins Altnordische (Altnord.I) | Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen |
Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen | Einführung in die Ältere Literaturwissenschaft (Altnordisch II) |
Einführung in die Sprachwissenschaft |
Anmeldung zur Zwischenprüfung
Die
Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Laufe des Prüfungssemesters -
spätestens drei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin - beim
Studienberater (Raum 3512).
Dabei müssen das Studienbuch und die im Grundstudium erworbenen Scheine
(= Zulassungsvoraussetzungen) vorgelegt werden.
Durchführung der Prüfung
Die punktuelle Prüfung besteht im Haupt- und Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von
etwa 30 Minuten Dauer, deren Schwerpunkt normalerweise der Stoff einer zweistündigen
skandinavistischen Lehrveranstaltung nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten bildet,
die nicht zu den Veranstaltungen gehört, die als Zulassungsvoraussetzungen für die
Zwischenprüfung verlangt werden.
OBS!
Diese
Regelungen gelten nur für Studierende, die im Magisterstudiengang
Nordgermanische Philologie eingeschrieben sind, nicht für Studierende
im B.A.-Studiengang. Im B.A.-Studiengang findet die Zwischenprüfung
studienbegleitend statt.
Wir bemühen uns, diese
Studiengangsinformationen immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Verbindlich sind aber die Studien- und Prüfungsordnungen der Gemeinsamen
Kommission.
Zur Homepage der Gemeinsamen Kommission