Skandinavische Sprachen als Ergänzungsfach
Erweiterungsprüfung Schwedisch, Dänisch, Norwegisch für das Lehramt an Gymnasien
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfaßt in der Regel zwei Hauptfächer. Für den
Fall, daß nach bestandenem Staatsexamen die Übernahme in den Vorbereitungsdienst des Landes
Baden-Würtemberg angestrebt wird, gelten bestimmte Kombinationsvorschriften; außerdem muß
in bestimmten Fächerkombinationen ein drittes Fach als Erweiterungsfach hinzugewählt werden
(vgl.§ 4 Abs. 4 der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für
das Lehramt an Gymnasien).
Das Erweiterungsfach kann parallel zu den Hauptfächern studiert werden, die Prüfung kann
aber erst nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung in den ersten beiden Fächern abgelegt
werden (vgl. § 19 der Verordnung des Kultusministeriums über die wissenschaftliche Prüfung
für das Lehramt an Gymnasien).
Schwedisch, Dänisch oder Norwegisch können als Erweiterungsfächer studiert werden. Mit dem
Bestehen der Prüfung hat der Bewerber die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht
am Gymnasium in diesem Fach nachgewiesen. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester.
Im Erweiterungsfach entfällt die Zwischenprüfung.
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Studiengang zur Erweiterungsprüfung Schwedisch
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)
- zwei Proseminare
- ein Hauptseminar
2. Anforderungen in der Prüfung
Erwartet wird die Beherrschung des Schwedischen in Wort und Schrift,
Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte
ohne Hilfsmittel zu verstehen.
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der
schwedischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer
Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen
unter Einschluß der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren
Gebiet eigener Wahl.
3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)
In der ersten Klausur (4 Stunden, schriftlich) wird ein deutscher Text ins
Schwedische übersetzt.
In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf
literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in
deutscher Sprache abzufassen.
Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten
Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten
literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend
in der Fremdsprache abgehalten werden.
Studiengang zur Erweiterungsprüfung Dänisch
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)
- zwei Proseminare
- ein Hauptseminar
2. Anforderungen in der Prüfung
Erwartet wird die Beherrschung des Dänischen in Wort und Schrift,
Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige
Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der dänischen
Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu
interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter Einschluß der
zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl.
3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)
In der ersten Klausur (4 Stunden, schriftlich) wird ein deutscher
Text ins Dänische übersetzt.
In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf
literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in
deutscher Sprache abzufassen.
Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten
Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten
literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend
in der Fremdsprache abgehalten werden.
Studiengang zur Erweiterungsprüfung Norwegisch
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)
- zwei Proseminare
- ein Hauptseminar
2. Anforderungen in der Prüfung
Erwartet wird die Beherrschung des Norwegischen in Wort und Schrift,
Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte
ohne Hilfsmittel zu verstehen.
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der
norwegischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer
Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter
Einschluß der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet
eigener Wahl.
3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)
In der ersten Klausur (4 Stunden, schriftlich) wird ein deutscher
Text ins Norwegische übersetzt.
In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf
literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in
deutscher Sprache abzufassen.
Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten Gebiete.
Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten
literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend
in der Fremdsprache abgehalten.
