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Skandinavische Sprachen als Ergänzungsfach


Erweiterungsprüfung Schwedisch, Dänisch, Norwegisch für das Lehramt an Gymnasien

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfaßt in der Regel zwei Hauptfächer. Für den Fall, daß nach bestandenem Staatsexamen die Übernahme in den Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Würtemberg angestrebt wird, gelten bestimmte Kombinationsvorschriften; außerdem muß in bestimmten Fächerkombinationen ein drittes Fach als Erweiterungsfach hinzugewählt werden (vgl.§ 4 Abs. 4 der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien).

Das Erweiterungsfach kann parallel zu den Hauptfächern studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung in den ersten beiden Fächern abgelegt werden (vgl. § 19 der Verordnung des Kultusministeriums über die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien).

Schwedisch, Dänisch oder Norwegisch können als Erweiterungsfächer studiert werden. Mit dem Bestehen der Prüfung hat der Bewerber die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht am Gymnasium in diesem Fach nachgewiesen. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. Im Erweiterungsfach entfällt die Zwischenprüfung.

Wir bemühen uns, diese Studiengangsinformationen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Verbindlich sind aber die Studien- und Prüfungsordnung der Gemeinsamen Kommission.

Zur Homepage der Gemeinsamen Kommission



Studiengang zur Erweiterungsprüfung Schwedisch


1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)
  • zwei Proseminare
  • ein Hauptseminar

2. Anforderungen in der Prüfung 

Erwartet wird die Beherrschung des Schwedischen in Wort und Schrift, Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der schwedischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter Einschluß der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl.

3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)

In der ersten Klausur (4 Stunden, schriftlich) wird ein deutscher Text ins Schwedische übersetzt.
In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen.
Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend in der Fremdsprache abgehalten werden.


Studiengang zur Erweiterungsprüfung Dänisch

1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)
  • zwei Proseminare
  • ein Hauptseminar

2. Anforderungen in der Prüfung

Erwartet wird die Beherrschung des Dänischen in Wort und Schrift, Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der dänischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter Einschluß der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl.

3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)

In der ersten Klausur (4 Stunden, schriftlich) wird ein deutscher Text ins Dänische übersetzt.
In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen.
Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend in der Fremdsprache abgehalten werden.


Studiengang zur Erweiterungsprüfung Norwegisch

1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)
  • zwei Proseminare
  • ein Hauptseminar

2. Anforderungen in der Prüfung

Erwartet wird die Beherrschung des Norwegischen in Wort und Schrift, Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der norwegischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter Einschluß der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl.

3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)

In der ersten Klausur (4 Stunden, schriftlich) wird ein deutscher Text ins Norwegische übersetzt.
In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen.
Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend in der Fremdsprache abgehalten.


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